QPR stationär und Kurzzeitpflege – START

So heute kämpfen wir uns gemeinsam durch die QPR für die vollstationäre Pflege und für die Kurzzeitpflege

So und zum Start ein Video vom MDS! Dies finde ich zum Einstieg sehr gut, da es vor allem für Neueinsteiger, einen kurzen Überblick verschafft.

 

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Die QPR wurde am 17.Dezember 2018 beschlossen und am 1.November 2019 erlassen.

Das neue Qualitätssystem in vollstationären Pflege ist ein Indikatoren gestütztes System. 

Was heißt das?

Vorher gab es eine Qualitätsprüfung durch den MDK bzw. den Prüfdienst der privaten Krankenversicherung (PKV-Prüfdienst). Dann gab es von der Clearingstelle den Bericht und eine Note, welcher beim AOK Pflegenavigator (https://www.pflege-navigator.de/) veröffentlicht wurde.

Was ändert sich?

  1. die Erhebung von Indikatorendaten durch die Pflegeeinrichtungen
  2. die Qualitätsprüfung durch den MDK bzw. den Prüfdienst der privaten Krankenversicherung (PKV-Prüfdienst)
  3. die Qualitätsdarstellung, also die Veröffentlichung von Indikatorenergebnissen, ausgewählten MDK-Prüfergebnissen und Angaben der Pflegeeinrichtungen zu ihrer Struktur für die Verbraucherinnen und Verbraucher

Und wie läuft das jetzt ab?

Jede  vollstationäre Pflegeeinrichtung meldet sich bei der DAS (Datenauswertestelle), dann erheben die Pflegeeinrichtungen  intern Qualitätsdaten zur Versorgung ihrer Bewohnerinnen und Bewohner – sogenannte Qualitätsindikatoren – und übermitteln diese an die DAS (zu den Indikatoren, später mehr). Dann sollen, von November 2019 bis 30.06.2021 alle Pflegeheime geprüft werden.

Die Qualitätsprüfung durch den MDK basiert auf der Inaugenscheinnahme von neun stichprobenhaft ausgewählten Bewohnerinnen und Bewohnern sowie einem persönlichen Gespräch mit ihnen, um die Versorgungsqualität zu untersuchen. Darüber hinaus prüft der MDK bei sechs Personen aus der Stichprobe die Plausibilität der Indikatorendaten, die die Pflegeeinrichtung selbst ermittelt und an die Datenauswertungsstelle übermittelt hat. Ein weiterer wichtiger Baustein ist das Fachgespräch mit den Pflegekräften vor Ort über die Prüfergebnisse der Personenstichprobe.

Heime mit guten Indikatoren- und guten Prüfergebnissen werden ab 1. Juli 2021 nur noch alle zwei Jahre vom MDK geprüft. Regelprüfungen sind bei der Einrichtung in Zukunft einen Tag vorher anzukündigen. Anlassprüfungen, die die Landesverbände der Pflegekassen nach Hinweisen auf Mängel beim MDK beauftragen können, erfolgen wie bisher unangemeldet.

Das ist jetzt, wie bereits im Video erklärt, die Kurzfassung.  Wir wollen aber alles wissen und verstehen. Und deshalb arbeiten wir uns jetzt Seite für Seite durch die QPR.

So, hier findet Ihr zum mit lesen alles in schriftlicher Form vom MDS – 19-05-27_QPR_vollstationaer_2019

Das sieht erstmal verdammt viel aus, aber glaubt mir wenn wir uns, dort durch gearbeitet haben, ist alles halb so schlimm.

Wenn ihr euch das Dokument anschaut, seht ihr es beginnt mit dem Vorwort, wir springen aber gleich auf Seite 10 (Prüfauftrag) sowie auf Seite 65 bis 67 und entwickeln das erste Blatt für unser QM-Handbuch.

Stammblatt 1.1

Dieses Blatt benötigen wir bei der Übermittlung der Daten, da es dann auch jemand übernehmen kann, ohne die Geschäftsführung zu behelligen. Des weiteren brauch man es auch bei der MDK – Prüfung, denn das sind die ersten Daten die erhoben werden. Und wenn man alles auf einem Blick hat, dann geht es schnell und es werden keine weiteren Fragen vom Prüfer gestellt. Auch bedenke man, dass die Prüfer ein sehr gut organisierte Einrichtung vorfinden. 

Ich denke das reicht heute erstmal. Bald geht es weiter!

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